Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Eislingen. Sie finden auch Anwendung auf Veranstaltungen, die im Wege elektronischer Datenübermittlung durchgeführt werden.

Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs nur als Vermittler auf.

Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

 

2. Anmeldung /Vertragsabschluss

Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen

Bei allen Veranstaltungen ist – sofern nicht anders angegeben – eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form. Fax, E-Mail, Login-Homepage der Volkshochschule gelten - auch ohne Signatur - als kommunikationstechnisch gleichwertige Äußerung. Wird für die Anmeldung ein kommunikationstechnisches Mittel ohne Unterschrift verwendet, sind Unterschriftsleistungen der Anmeldenden entbehrlich. Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht.

Mündliche (persönliche) oder fernmündliche Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie von der vhs längstens binnen einer Frist von zehn Tagen angenommen oder bestätigt werden. Die Annahme bzw. Bestätigung kann auch durch mündliche Erklärung erfolgen.

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Sollte der gewünschte Kurs bereits voll belegt sein, oder aus anderen Gründen nicht zustande kommen, erhalten die Anmeldenden eine Nachricht von der vhs.

 

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.

Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

 

4. Entgeltpflicht

Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.). Bei Kursen deren Belegung unter der Mindestteilnehmerzahl bleibt, die auf Wunsch der Interessenten aber durchgeführt werden sollen, wird ein kostendeckender Zuschlag erhoben.

Das Entgelt für Kurse und Lehrgänge wird mit der Anmeldung fällig. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kursentgelts.

Bei Bankeinzug wird das Entgelt in der Regel vor Kursbeginn abgebucht. Bei Barzahlung ist das Entgelt vor Kursbeginn zu entrichten.

Für Arbeitsmaterial, Manuskripte, Lebensmittel usw. wird eine Umlage in den Kursen und Seminaren direkt erhoben, soweit dies im Arbeitsplan angegeben ist.

 

5. Zahlungsweise

Das Entgelt ist im Wege des Bankeinzugverfahrens oder durch Barzahlung zu entrichten. Letzteres setzt voraus, dass von der anmeldenden Person eine Abbuchungserlaubnis erteilt wird.

Sind Entgelte rückständig leitet die vhs das Mahnverfahren ein. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen bei Zahlungsverzug.

Kann eine Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung oder sonst aufgrund des Verschuldens der Vertragspartnerin nicht eingelöst werden, so hat die Vertragspartnerin die entstehenden Kosten zu tragen. Die vhs behält sich darüber hinaus die Geltendmachung weiterer Schäden ausdrücklich vor.

 

6. Organisatorische Änderungen

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.

 

Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

 

Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 8 b sinngemäß.

 

7. Ermäßigungen und Befreiung

Die zu entrichtenden Teilnehmerentgelte werden bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises für folgende Teilnehmergruppen ermäßigt:

Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe und Schwerbehinderte (mind. 50% MdE) erhalten auf Antrag Gebührenermäßigung. Dies gilt nicht bei Sonderveranstaltungen, Studienreisen, Exkursionen und Sachkosten in den Kursen.

 

8. Rücktritt/Kündigung durch die VHS

a) Sind für eine Veranstaltung weniger Personen als die Mindesteilnehmerzahl angemeldet oder haben sich in Ermangelung der Vorgabe einer Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung weniger als 10 Personen angemeldet, kann die VHS die Veranstaltungsverträge mit den betreffenden Anmeldern kündigen.

b) Wird eine Veranstaltung seitens der vhs abgebrochen und haben unbeschadet bereits Teilveranstaltungen stattgefunden, so findet eine Rückerstattung der Entgelte nach dem Verhältnis der gehaltenen Unterrichtsstunden zur Gesamtzahl der Unterrichtsstunden statt. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

c) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

 

9. Rücktritt/Kündigung durch die Teilnehmerin

Der Teilnehmenden steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu, soweit sich aus diesen Bedingungen der AGB oder zwingend gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme an den Veranstaltungen, auch wenn sie auf Krankheit der Teilnehmenden beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung oder zum Rücktritt dar.

Soweit sich aus diesen Bedingungen, der Entgeltordnung der VHS und einzelvertraglichen Regelungen oder den gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt, kann der Teilnehmervertrag nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung der Vertragsschließenden aufgelöst werden.

Ein Rücktritt aus dem Vertragsverhältnis durch die Teilnehmerin ist im Rahmen der nachstehenden Rücktrittsbedingungen möglich, wenn

  1. der Rücktritt einer Teilnehmerin von einem Kurs/Seminar bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn,
  2. bei Sprachkursen mit mehr als fünf Terminen der Rücktritt bis vor dem 2. Kurstag,

erklärt wird.

Die Kündigung des Vertrages kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder kommunikationstechnisch erfolgen. Eine Abmeldung von einem Kurs bei der Kursleitung hat keine Wirksamkeit.

In den Fällen, in denen eine Kündigung durch die Teilnehmende erfolgt, ist die vhs berechtigt, für die Bearbeitung des Anmeldevorganges eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro zu erheben. Im Einvernehmen mit der Teilnehmenden ist eine Gutschrift der Kursgebühr möglich.

Bei mehrtägigen Fahrten und Studienreisen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der für die vhs tätigen Reiseveranstalter, die auf Wunsch ausgehändigt werden. Die vhs tritt lediglich als Vermittler auf.

 

10. Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die vhs bzw. ihren Träger sind ausgeschlossen, es sei denn, die vhs, ihre Organe und/oder Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen haben den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise verursacht.

Der Schadensersatzausschluss gilt entsprechend auch für gesetzliche Schadensersatzansprüche sowie für solche aus der Anbahnung von Vertragsverhältnissen.

Die Haftung der vhs für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen der Teilnehmenden ist ausgeschlossen, soweit die Verletzungshandlungen nicht durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der VHS begangen wurden.

 

11. Schlussbestimmungen

Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der vhs anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der vhs-Leitung. Die Ungültigkeit eines Teils der Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.